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Kredit-Versicherung

Beim Abschluss eines Privatkreditvertrags wird eine Versicherungsdeckung für unvorhergesehene Schwierigkeiten angeboten.


Kreditversicherung: Schützen Sie sich vor Unvorhergesehenem

Wenn Sie einen Privatkredit aufnehmen, ist es wichtig, sich mit der richtigen Versicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern. Ob Unfall, Krankheit oder sogar Arbeitslosigkeit – eine Kreditversicherung schützt Ihre Finanzen und sorgt dafür, dass Sie Ihren Kredit weiterhin problemlos zurückzahlen können.

3 Versicherungs-Deckungen sind betroffen:

  1. Todesfallversicherung
  2. Ratenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder Unfall
  3. Ratenversicherung im Fall von Arbeitslosigkeit

Pflicht- und optionale Versicherungen

Obligatorische Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherung ist die einzige obligatorische Versicherung. Sie ist im Zinssatz enthalten.

Dringend empfohlene optionale Versicherungen

In Bezug auf die Kranken-/Unfall- und Arbeitslosenversicherung empfehlen wir Ihnen dringend, alle abzuschliessen, insbesondere wenn Sie einen hohen Kreditbetrag aufgenommen haben. Wenn Sie das Risiko eingehen, keine dieser Versicherungen abzuschliessen, stellen Sie sicher, dass Sie auch mit 30% weniger Einkommen in der Lage sind, Ihre monatlichen Raten zu begleichen, ohne Ihre essenziellen Bedürfnisse zu beeinträchtigen.

Todesfallversicherung

Im Falle eines Todes wird der Kredit vollständig annulliert, und die Versicherungsgesellschaft erstattet der Bank den gesamten ausstehenden Betrag. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben, müssen sich Ihre Partner oder Ihre Partnerin keine Sorgen machen – es gibt keinerlei Rückzahlungsverpflichtung!

Die Leistungen der Todesfallversicherung sind im Konsumkreditgesetz geregelt und daher für alle Banken identisch.

Ergänzende Ratenschutz- oder Ratenausfall-Versicherung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall

Wie kann man seinen Lebensstandard bei Arbeitslosigkeit aufrechterhalten?

Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes verlieren Sie je nach Familiensituation (mit oder ohne Kinder) 20% bis 30% Ihres Einkommens. Bei längerer Krankheit oder Unfall verlieren Sie mindestens 20% Ihres Einkommens. Diese Einkommensreduzierung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Budget haben und Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wenn Sie zudem einen Kredit haben, besteht ein reales Überschuldungsrisiko.

Ratenausfallversicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Unterschiede zwischen den Banken: Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Ab wann greift die Versicherung für den Fall von Krankheit und Unfall, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, während Sie einen Kredit zurückzahlen?

  • Der Vertrag muss mindestens 3 Monate laufen.
  • Je nach Bank beginnt die Versicherung in der Regel ab dem vierten Monat nach Auftreten der gesundheitlichen Probleme. In der Regel greift die Versicherung ab dem 4. Monat, nachdem die gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind. Um Ihnen ein Beispiel für einen Sonderfall zu geben: Die Versicherung der Genfer Kantonalbank zahlt Ihre monatlichen Raten erst ab dem siebten Monat.
  • Die Deckung kann maximal 2 Jahre dauern, was der gesetzlichen Frist entspricht. Danach entscheidet die Invalidenversicherung.

Versicherung für unverschuldete Arbeitslosigkeit

Um Anspruch auf die Ratenversicherung bei unverschuldeter Arbeitlosigkeit zu haben, muss Ihr Vertrag ebenfalls länger als 3 Monate laufen.

  • Die Versicherung greift nur, wenn Sie die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen, z. B. eine Entlassung nach 12 Monaten Vollzeitbeschäftigung.
  • Die maximale Deckungsdauer beträgt 2 Jahre.

Unterschiede zwischen den Banken: Erstattungsbeträge

Die Versicherungslösungen aller Banken erstatten Ihre volle Monatsrate, mit Ausnahme der BCGE (Banque Cantonale de Genève), die nur 50% Ihrer Monatsrate abdeckt.

Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Fristen dienen nur zur Orientierung.

Mit Crédits Conseils: Umfassender Schutz in einer einzigen Versicherung

Crédits Conseils bietet eine private Zusatzversicherung, die mehrere Risiken unter einer einzigen Police abdeckt und Ihnen somit maximale Sicherheit bietet:

  • Unfreiwillige Arbeitslosigkeit
  • Einkommensverlust bei Krankheit oder Unfall
  • Unfalltod

Anspruchsvoraussetzungen

Um diese Leistungen zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit
  2. Totale Erwerbsunfähigkeit (100 %)
  3. Oder Unfalltod

Arbeitslosigkeit und laufender Kredit – was tun?

Viele Menschen erleben im Laufe ihrer Karriere Phasen der Arbeitslosigkeit. Eine schwierige Zeit, insbesondere bei anstehenden Ausgaben. Wenn Sie arbeitslos werden, erhalten Sie in der Regel 20% bis 30% weniger Einkommen. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt einen laufenden Kredit, kann die Situation schnell problematisch werden. Welche Optionen gibt es?

Mit Versicherung für unverschuldete Arbeitslosigkeit

Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit eine Versicherung abgeschlossen haben, kann diese den Einkommensausfall kompensieren und Ihnen helfen, den Kredit weiter abzuzahlen. Mit der von Crédits Conseils angebotenen Ratenausfallversicherung für Arbeitslosigkeit können Sie eine monatliche Erstattung von CHF 500 CHF bis CHF 2'000 erhalten. Die Prämien liegen zwischen CHF 15.90 und CHF 92.20 pro Monat.

Bitte beachten Sie aber: Diese Versicherungsleistung greift nur, wenn Sie entlassen werden, also unverschuldet arbeitslos werden. Ebenso kann die Versicherung die Deckung verweigern, wenn die Kündigung aufgrund groben Fehlverhaltens Ihrerseits erfolgt ist. Sie gilt nicht für 90 Tage zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit.

Ohne Versicherung für Arbeitslosigkeit

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit keine Versicherung abgeschlossen haben, wird die Situation komplizierter. Es ist dann zu spät, um eine Versicherung abzuschliessen, die Ihre Kreditkosten während der Arbeitslosigkeit abdeckt. In diesem Fall ist es jedoch entscheidend, sich schnell mit der betreffenden Bank in Verbindung zu setzen. Diese kann Ihnen geeignete Lösungen für die Rückzahlung Ihres Kredits anbieten, um eine kritische Situation zu vermeiden.

Verantwortungsbewusstes Kreditwesen, das seit 2016 von mehreren Banken angewendet wird, hilft jedoch, unhaltbare Situationen bei unerwarteten Ereignissen zu vermeiden. Durch die Erstellung eines personalisierten Risikoprofils mit einer ausreichenden Sicherheitsmarge ermöglichen es die Banken den Kreditnehmern, nicht aufgrund eines schwer zu tilgenden Kredits in Überschuldung zu geraten.

Kontakt mit Crédits Conseils

Sie haben ein Anliegen? Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie erreichbar.

Kontakt

CC Crédits Conseils SA
Chemin Ami Argand 11
1290 Versoix


info@creditsconseils.ch
0848 10 2000

Rechenbeispiel

Kredit über CHF 20'000. Ein effektiver Jahreszins zwischen 4,9% und 10,95% bei einer Laufzeit von 48 Monaten führen zu Gesamtkosten zwischen CHF 2'018.10 und CHF 4'549.60. Laufzeit: 6–120 Monate; Maximaler Jahreszins (einschliesslich aller Kreditgebühren): 10,95%. Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt.(Art. 3 UWG)