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Prozess zur Beantragung eines Kredits

  • Erfahren Sie, wie das Budget für einen Privatkredit berechnet wird.
  • Verstehen Sie die Kriterien, die Kreditgeber anwenden.
  • Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor, um Ihre Anfrage abzuschliessen.

Ihr Kreditwunsch

CHF
Monate

Effektiver Jahreszins zwischen 4.9% und 10.95%

Monatliche Rate:

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Die Beantragung eines Privatkredits mag komplex erscheinen, aber durch klare Schritte wird der Prozess überschaubar. Erfahren Sie, wie das Budget für einen Kredit berechnet wird, welche Kriterien Kreditgeber anwenden und welche Dokumente Sie benötigen, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschliessen. Egal ob über eine Bank oder einen Vermittler – wir helfen Ihnen, jeden Aspekt zu verstehen, damit Sie Ihren Kredit mit Vertrauen beantragen können.

Erfahren Sie, wie Ihr Kreditbudget berechnet wird, welche Kriterien Kreditgeber berücksichtigen und welche Dokumente erforderlich sind. Folgen Sie diesen Schritten für eine erfolgreiche Kreditanfrage.

1. Berechnung Ihres Kredits

Erfahren Sie mehr darüber, wie das Budget für einen Privatkredit berechnet wird. Das Kreditbudget – auch als Kapazitätsberechnung bezeichnet – unterscheidet sich von Ihrem persönlichen oder Haushaltsbudget.

Die Berechnung folgt den Vorschriften des Konsumkreditgesetzes (KKG) und zielt darauf ab, Überschuldung zu vermeiden. Die Hauptregelung: Unabhängig von der gewählten Laufzeit kann ein Konsumkredit in der Schweiz nur bewilligt werden, wenn Sie in der Lage sind, diesen innerhalb von 36 Monaten vollständig zurückzuzahlen – basierend auf Ihrem pfändbaren Einkommen.

Erfahren Sie mehr:



2. Voraussetzungen und Risikokriterien

Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen wenden Kreditgeber eigene Kriterien an. Zu den Faktoren, die berücksichtigt werden – jedoch unterschiedlich gewichtet werden können – gehören Ihre Kreditgeschichte, Bonität, persönliche Umstände wie Familienstand, Aufenthaltsstatus, berufliche Situation und weitere Aspekte :




3. Kreditantrag

Wenn Sie sich entschieden haben, einen Kredit aufzunehmen, möchten Sie möglicherweise mehr über verschiedene Kreditgeber und deren Angebote erfahren. Aufgrund interner Gründe (hauptsächlich Betrugsschutz) sind die spezifischen und komplexen Risikokriterien der Kreditgeber nicht öffentlich zugänglich. Es ist daher schwierig, selbst zu beurteilen, ob Ihr Profil von einem bestimmten Kreditgeber akzeptiert oder abgelehnt wird.

Wenn Sie darüber nachdenken, die Dienste eines Kreditvermittlers wie Crédits Conseils zu nutzen, erfahren Sie hier mehr über die Vorteile, die Ihnen eine fundierte Entscheidung ermöglichen.



4. Überlegungen zur zusätzlichen Absicherung

Entscheiden Sie, ob Sie Ihre monatlichen Raten gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit mit einer Versicherung absichern möchten. Wir beraten Sie dazu gerne kostenlos.

Erfahren Sie mehr



5. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die zusätzlichen Dokumente und Informationen, die Sie einreichen müssen, hängen von Ihrem individuellen Profil ab. Weitere Informationen dazu finden Sie hier – oder Sie entscheiden sich, mit einem Vermittler wie Crédits Conseils zusammenzuarbeiten. Wir prüfen gerne Ihre Situation im Detail und begleiten Sie während des gesamten Prozesses, um einen Privatkredit zu erhalten.

Hier finden Sie Informationen zu den Dokumenten, die je nach Ihrem Profil benötigt werden.

Privatkredit - Erforderliche Dokumente

Arbeiten Sie in der Schweiz? Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung (B oder C)

Finanzielle Nachweise:

  • Kopie der letzten 3 Lohnabrechnungen
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Optionales Dokument:

  • Kopie der letzten Krankenkassenrechnung oder der Krankenversicherungspolice

Sind Sie selbstständig in der Schweiz? Erforderliche Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung (B oder C)

Finanzielle Nachweise:

  • Kopie der letzten Steuerveranlagung, die nicht älter als 18 Monaten ist
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Optionales Dokument:

  • Kopie der letzten Krankenkassenrechnung oder der
  • Krankenversicherungspolice

Sind Sie Grenzgänger? Erforderliche Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Arbeitsbewilligung G

Finanzielle Nachweise:

  • Kopie der letzten 3 Lohnabrechnungen
  • Die letzten 3 Monatsauszüge Ihres Girokontos aus Ihrem Wohnsitzland
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Wohnsitznachweis:

  • Stromrechnung oder offizieller Adressnachweis

Beziehen Sie AHV/IV-Renten? Erforderliche Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung B oder C

Finanzielle Nachweise:

  • Rentenbescheid(e) (AHV, IV oder BVG)
  • Gutschriftmitteilung der Rente auf Ihrem Bankkonto für die letzten 3 Monate
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Optionales Dokument:

  • Kopie der letzten Krankenkassenrechnung oder der Krankenversicherungspolice

Sind Sie Temporärangestellter? Erforderliche Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung (B oder C)

Finanzielle Nachweise:

  • Kopie der letzten 6 Lohnabrechnungen
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags (Mission/Temporär) von unbestimmter Dauer
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Optionales Dokument:

  • Kopie der letzten Krankenkassenrechnung oder der Krankenversicherungspolice

6. Fallen bei einer Kreditanfrage Bearbeitungsgebühren an?

Kurz gesagt: Nein. Die Dienste eines Kreditvermittlers sind für Sie immer kostenlos. Ein Kreditvermittler wird vom Kreditgeber bezahlt. Je nach Volumen und Qualität der Anfragen, die ein Vermittler bei einem Kreditgeber einreicht, fungiert der Vermittler als Akquisitionskanal. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihr Kredit dadurch automatisch teurer wird.

Zweitens haben Sie jederzeit das Recht, den Prozess zu beenden, wenn Sie mit dem Angebot nicht zufrieden sind. Dadurch entsteht für Sie kein Risiko. Gleichzeitig profitieren Sie von den Vorteilen eines Vermittlers, der mit mehreren Kreditgebern zusammenarbeitet, anstatt nur mit einem. Das erhöht nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Kredit genehmigt wird, sondern auch die Chance, ein Angebot zu finden, das optimal zu Ihrem Profil und Ihren spezifischen Bedürfnissen passt.

Profitieren Sie auch von unserer Erfahrung

Erfahren Sie, wie unser Prozess funktioniert, was wir Ihnen anbieten können und warum wir die richtige Wahl für Ihre Bedürfnisse sein könnten. Folgen Sie unseren einfachen Schritten, lesen Sie Kundenbewertungen und entdecken Sie die einzigartigen Vorteile, die wir Ihnen bieten.

Ihr Kreditantrag in 4 Schritten

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Anfrage

Platzieren Sie Ihre Finanzierungsanfrage via Online-Formular oder per Telefon.

Dokumente und Profil vervollständigen

Für die Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir einige Dokumente und Informationen.

Resultat und Offerte

Verbindliche Rückmeldung innert 24 Stunden nach Erhalt aller benötigten Informationen und Unterlagen sowie der vollständigen Prüfung Ihrer Bonität.

Vertrag unterzeichnen und Auszahlung des Kredits

Rasche Auszahlung des Kreditbetrags nach Ihrer Vertragsunterzeichnung und der gesetzlichen Wartefrist von 14 Tagen.

Rechenbeispiel

Kredit über CHF 20'000. Ein effektiver Jahreszins zwischen 4,9% und 10,95% bei einer Laufzeit von 48 Monaten führen zu Gesamtkosten zwischen CHF 2'018.10 und CHF 4'549.60. Laufzeit: 6–120 Monate; Maximaler Jahreszins (einschliesslich aller Kreditgebühren): 10,95%. Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt.(Art. 3 UWG)