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Konsumkredit in der Schweiz: Voraussetzungen für die Kreditvergabe

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Effektiver Jahreszins zwischen 4.9% und 10.95%

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Grundvoraussetzungen für die Vergabe eines Privatkredits

  1. Alter
  2. Betreibungen und Verlustscheine
  3. Berufliche Situation
  4. Aufenthaltsbewilligung

Um in der Schweiz einen Privatkredit zu erhalten, müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen des KKG erfüllen, insbesondere in Bezug auf Solvenz und Finanzstabilität. Jede Bank bewertet auch spezifische Kriterien wie Ihr Alter, Ihren beruflichen Status, Ihr Einkommen und Ihre Art der Aufenthaltsbewilligung, um die Machbarkeit Ihres Projekts zu gewährleisten.

1. Alter: Altersgrenzen für einen Kredit

Die Voraussetzungen für einen Privatkredit in der Schweiz variieren je nach Alter.

  • Ausgeschlossene Altersgruppen

Personen unter 18 Jahren und Personen über 70 Jahren werden direkt abgelehnt.

  • Akzeptierte Altersgruppen je nach beruflicher Situation

Wenn Sie erwerbstätig oder IV-Rentner sind:

Der Kredit steht Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren zur Verfügung und muss vor Vollendung des 65. Lebensjahres vollständig zurückgezahlt werden.

Wenn Sie im Ruhestand sind:

Der Kredit muss vor Vollendung des 70. Altersjahres vollständig zurückgezahlt werden, und es ist ein Mindesteinkommen von CHF 3'000 netto pro Monat erforderlich.

  • Schutz junger Erwachsener

Mit dem Ziel, Jugendliche vor Überschuldung zu schützen, darf Werbung seit Januar 2016 nicht mehr auf Jugendliche unter 25 Jahren abzielen, sei es online, auf Plakaten oder in Spielhallen.

Die Bewilligungsvoraussetzungen für unter 25-Jährige sind deutlich strenger. Das Alter wird von Banken als Vertrauensindikator bewertet: Je jünger Sie sind, desto niedriger ist das altersbedingte Scoring, was den Zugang zu Privatkrediten erschwert.

2. Betreibungen und Verlustscheine

Wenn Sie derzeit Betreibungen oder Verlustscheine haben, ist es Ihnen unmöglich, die Zustimmung der Banken zu Ihrem Antrag einzuholen, auch wenn Ihre Bonität als gut erachtet wird.

Wenn Sie in der Vergangenheit Betreibungen hatten, bleiben Ihre Chancen beeinträchtigt. Der Erhalt eines Kredits ist jedoch nicht automatisch ausgeschlossen. Bei schwerwiegenderen finanziellen Ereignissen wie Pfändungen oder Konkurs sind Ihre Chancen stark reduziert oder gleich null.

3. Berufliche Situation

Ihre berufliche Situation, unabhängig davon, ob Sie aktiv sind oder nicht, ist eines der Kriterien, die Ihren Anspruch auf einen Privatkredit definieren.

Die zwei Hauptgründe:

  1. Das Gesetz schreibt spezifische Bedingungen vor, damit Ihre Kreditfähigkeit als ausreichend angesehen wird. Bei der Budgetberechnung darf nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens berücksichtigt werden.
  2. Darüber hinaus möchten Kreditgeber sicherstellen, dass Sie Ihren Kredit zurückzahlen können. Dies umfasst sowohl die Höhe Ihres Einkommens als auch dessen Stabilität im Laufe der Zeit. Ein unbefristeter Vertrag mit stabiler Arbeitsbelastung gilt dabei als vorteilhaft.

Ausgeschlossene Arbeitsverhältnisse:

In folgenden Fällen sind Sie von der Beantragung eines Privatkredits ausgeschlossen:

  • Auszubildender
  • Student
  • Arbeitslos
  • Sozialhilfeempfänger

Arbeitsverhältnisse akzeptiert (oder bedingt akzeptiert):

Mit folgenden Arbeitsverhältnissen ist ein Kredit in der Schweiz möglich, wobei Kreditinstitute unterschiedliche Bedingungen anwenden:

  • Akzeptiert: Angestellter oder Mitarbeiter mit festem Arbeitsvertrag.
  • Bedingt akzeptiert: Leiharbeitsverhältnisse, Mitarbeiter im eigenen Unternehmen, Selbständigerwerbende, Rentner (IV- oder AHV-Rentner

Privatkredit für Selbständigerwerbende und Geschäftsführer:

Wenn Sie als Selbständigerwerbender oder Geschäftsführer einer GmbH oder AG einen Kredit beantragen möchten, gelten folgende Bedingungen:

  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit

Geschäftsführer ohne Kapitalanteile oder mit an einer AG

Wenn Sie eine Führungsposition in einem Unternehmen innehaben, aber keine Kapitalanteile besitzen, oder wenn Sie Kapitalanteile an einer AG halten, gelten für Sie dieselben Kreditvergabebedingungen wie für reguläre Mitarbeiter.

4. Aufenthaltsbewilligung

Die Staatsangehörigkeit sowie der Wohnort sind Voraussetzung für die Gewährung eines Konsumkredits. Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft, Ausweis B, Grenzgängerausweis G und Legitimationskarten D, E, F haben die Möglichkeit Privatkredit zu beantragen.

Für ausländische Personen mit einem Ausweis oder einer Aufenthaltsbewilligung F, N oder S gilt dies hingegen nicht.

Schweizer Nationalität

In den folgenden Fällen sind Sie von der Beantragung oder Gewährung eines Konsumkredits ausgeschlossen:

  • Um Zugang zu einem Kredit zu erhalten, müssen Personen mit Schweizer Nationalität ihren rechtlichen Wohnsitz in der Schweiz eingetragen haben.
  • Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein werden aus verwaltungstechnischer Sicht als Schweizer betrachtet.
  • Personen mit Schweizer Nationalität, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt, unterliegen denselben Vorschriften wie Grenzgänger mit einer G-Bewilligung.

C-Bewilligung

Personen mit einer C-Bewilligung unterliegen denselben Vorschriften für Privatkredite wie Personen mit Schweizer Nationalität, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.

B-Bewilligung

Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung eines Privatkredits in der Schweiz als Inhaber einer B-Bewilligung ist das Ausstellungsdatum der Bewilligung.

Dauer der Bewilligung

Wurde Ihre Bewilligung vor mehr als 12 Monaten ausgestellt, können Sie einen Antrag stellen. Liegt die Ausstellung weniger als 12 Monate zurück, wird Ihr Antrag abgelehnt.

Bitte beachten Sie, dass für Inhaber einer B-Bewilligung zusätzliche Einschränkungen gelten können. Je nach Kreditinstitut kann die erforderliche Mindestdauer seit der Ausstellung der Bewilligung länger sein, oder es könnten weitere Faktoren, wie beispielsweise Ihr Zivilstand, berücksichtigt werden.

Wir beraten Sie gerne, ob und bei welchem Kreditinstitut Ihre Chancen auf einen Kredit mit einer B-Bewilligung bestehen.


G-Bewilligung – „Grenzgängerkredit“

Die Bedingungen für die Gewährung eines Privatkredits in der Schweiz für Grenzgänger hängen von der Dauer des Arbeitsvertrags und dem Wohnort ab.

Früher war klar definiert, in welchen Regionen nahe europäischer Länder Sie wohnen mussten, um als Grenzgänger anerkannt zu werden, wenn Sie in der Schweiz arbeiten. Diese Regelung wurde inzwischen allgemein formuliert: Die einzige Bedingung ist heute, dass Sie in einem EU- oder EFTA-Land wohnen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung eines Grenzgängerkredits sind:

Dauer des Arbeitsvertrags
Die wichtigste Voraussetzung, um als Grenzgänger in der Schweiz einen Kredit aufzunehmen ist die Dauer des aktuellen Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber: Diese unterscheidet sich je nach Kanton:

  • Wenn Sie im Kanton Genf arbeiten
    Ihr Arbeitsvertrag muss seit mindestens 12 Monaten bestehen, und dies beim selben Arbeitgeber.
  • Wenn Sie in einem anderen Kanton der Schweiz arbeiten
    Die Dauer des oder der Arbeitsverträge muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 36 Monate betragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Kreditvergabe mit G-Bewilligung:


Legitimationskarten D, E, F

Sind Sie Inhaber einer Legitimationskarte vom Typ D, E oder F und internationaler Beamter?

Wenn Sie Mitarbeiter einer internationalen Organisation in der Schweiz oder einer ständigen Mission in Genf sind, gilt als erste Voraussetzung für die Aufnahme eines Privatkredits, dass Ihr Hauptwohnsitz in der Schweiz liegt.

Privatkredit - Erforderliche Dokumente

Arbeiten Sie in der Schweiz? Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung (B oder C)

Finanzielle Nachweise:

  • Kopie der letzten 3 Lohnabrechnungen
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Optionales Dokument:

  • Kopie der letzten Krankenkassenrechnung oder der Krankenversicherungspolice

Sind Sie selbstständig in der Schweiz? Erforderliche Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung (B oder C)

Finanzielle Nachweise:

  • Kopie der letzten Steuerveranlagung, die nicht älter als 18 Monaten ist
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Optionales Dokument:

  • Kopie der letzten Krankenkassenrechnung oder der
  • Krankenversicherungspolice

Sind Sie Grenzgänger? Erforderliche Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Arbeitsbewilligung G

Finanzielle Nachweise:

  • Kopie der letzten 3 Lohnabrechnungen
  • Die letzten 3 Monatsauszüge Ihres Girokontos aus Ihrem Wohnsitzland
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Wohnsitznachweis:

  • Stromrechnung oder offizieller Adressnachweis

Beziehen Sie AHV/IV-Renten? Erforderliche Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung B oder C

Finanzielle Nachweise:

  • Rentenbescheid(e) (AHV, IV oder BVG)
  • Gutschriftmitteilung der Rente auf Ihrem Bankkonto für die letzten 3 Monate
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Optionales Dokument:

  • Kopie der letzten Krankenkassenrechnung oder der Krankenversicherungspolice

Sind Sie Temporärangestellter? Erforderliche Unterlagen:

Für Schweizer Staatsangehörige:

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis)

Für ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung (B oder C)

Finanzielle Nachweise:

  • Kopie der letzten 6 Lohnabrechnungen
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags (Mission/Temporär) von unbestimmter Dauer
  • Kopie Ihres Mietvertrags oder Hypothekennachweises für Eigentümer

Optionales Dokument:

  • Kopie der letzten Krankenkassenrechnung oder der Krankenversicherungspolice

Rechenbeispiel

Kredit über CHF 20'000. Ein effektiver Jahreszins zwischen 4,9% und 10,95% bei einer Laufzeit von 48 Monaten führen zu Gesamtkosten zwischen CHF 2'018.10 und CHF 4'549.60. Laufzeit: 6–120 Monate; Maximaler Jahreszins (einschliesslich aller Kreditgebühren): 10,95%. Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt.(Art. 3 UWG)