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Auswirkungen Ihrer Familiensituation auf Ihren Kredit

Einfluss Ihres Familienstands und Ihrer Familiensituation auf einen Privatkredit

Ihr Kreditwunsch

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Monate

Effektiver Jahreszins zwischen 4.9% und 10.95%

Monatliche Rate:

Effektiver Jahreszins zwischen 4.9% und 10.95%

Finanzielle Probleme in der Vergangenheit Ihres Partners oder Ihrer Partnerin

Was passiert, wenn Sie in einer Beziehung sind und einen Kredit beantragen möchten, Ihr Partner aber derzeit oder in der Vergangenheit finanzielle Probleme hatte?


Wenn Sie in einer Beziehung sind und einen Kreditantrag stellen möchten, stellen sich folgende Fragen:

  • Gibt es einen Unterschied, ob ich verheiratet, getrennt oder in einer Lebensgemeinschaft bin?
  • Werden die Daten meines Partners berücksichtigt und wird er/sie über meinen Antrag informiert?
  • Muss ich die Informationen meines Partners bei der Kreditanfrage angeben?

Das Konsumkreditgesetz stellt bestimmte Anforderungen an die Ausgaben, die in die Budgetberechnung für einen Kredit einfließen. Ein besonderer Punkt ist die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, einschließlich Ihres Familienstands und Ihrer nahen Angehörigen: Selbst wenn Sie den Kredit als Einzelperson beantragen möchten, beeinflussen diese persönlichen Umstände die Budgetberechnung und damit die Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit gemäß dem Konsumkreditgesetz.


Ehepaar (verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft)

Theoretisch sind die Daten des Partners nicht erforderlich, wenn die Kriterien des Antragstellers in Bezug auf das Budget erfüllt sind. Die Budgetberechnung bestimmt die Höhe des Kredits. Dies würde bedeuten, dass die Situation des Partners grundsätzlich nicht berücksichtigt wird.

Warum werden dann die Informationen des Partners bei der Kreditanfrage abgefragt?

Die Banken handhaben dies unterschiedlich, je nachdem, ob Sie verheiratet, in einer Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft sind, was sich auf die Entscheidung zur Kreditvergabe auswirken kann.
Wenn die Bonität des Antragstellers den Budgetkriterien entspricht und es keine Einträge bei ZEK / IKO / CRIF gibt, sind die Daten des Partners theoretisch nicht erforderlich. Dies war jedoch früher der Fall. Heute prüfen die Banken routinemässig die finanzielle Situation des Partners.

Bei Scheidung oder Trennung gelten Sie als ledig.

Partner mit risikobehafteter Situation

Wenn der Partner Schulden hat, Betreibungen laufen oder negative Einträge bei ZEK / IKO / CRIF bestehen, behält sich die Bank das Recht vor, den Antrag abzulehnen – selbst wenn der Antragsteller finanziell gut aufgestellt ist.
Einige Banken verlangen konkret die Kontaktdaten des Partners, um dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Stellt sich heraus, dass der Partner Schulden oder Betreibungen hat, kann die Bank den Antrag trotz guter Bonität des Antragstellers ablehnen.

Partner mit stabiler finanzieller Situation

Wenn der Partner finanziell stabil ist, kann dies die Chancen auf eine Kreditzusage erhöhen, möglicherweise sogar zu einem günstigeren Zinssatz führen. Zudem könnte sich die maximale Kreditsumme erhöhen.
Die Angabe von Partnerinformationen ist nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen. Die Einkommen und die finanzielle Lage des Partners fliessen in die Budgetberechnung ein. Wenn dadurch ein höherer verfügbarer Betrag nachgewiesen wird, geht die Bank davon aus, dass der Antragsteller weniger Schwierigkeiten mit der Rückzahlung haben wird. Dies verbessert die Kreditbewertung und die Chancen auf eine Zusage.

Vorteile der Einbeziehung des Partners in die Budgetberechnung:

  1. Höhere Wahrscheinlichkeit einer positiven Rückmeldung
  2. Möglichkeit, die Kreditsumme zu erhöhen
  3. Verbesserung des Ratings und Verhandlung eines besseren Zinssatzes

Hinweis: Der Partner wird nicht in den Kreditvertrag eingebunden, seine Daten werden jedoch berücksichtigt.

Im Falle einer gerichtlichen Trennung

Getrennte Personen gelten bei den Banken als geschieden oder getrennt, sofern dies offiziell durch ein Scheidungs- oder Trennungsurteil bestätigt ist. Andernfalls gelten getrennte Personen als verheiratet, leben aber allein.

In diesem Fall müssen die Informationen des Ex-Partners nicht angegeben werden.

Diskretion gegenüber dem Partner

Die Informationen des Partners sind nur erforderlich, um der Bank einen umfassenden Überblick über die Situation des Paares zu geben. Der Partner wird in keinem Fall kontaktiert oder in die Kreditanfrage einbezogen.


Konkubinat: gleichgestellt

Die Mietkosten werden berücksichtigt, jedoch nicht die Einkünfte des Partners.

Heutzutage versuchen Banken, so viele Informationen wie möglich über die allgemeine Situation des Paares zu erhalten. 2021 verlangen Banken nicht mehr systematisch die Daten des Partners, unabhängig davon, ob es sich um verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft lebende Paare handelt. Jede Bank hat eigene Berechnungsregeln, die variieren.

Konkubinatspartner gelten grundsätzlich als ledig, da dieser Status rechtlich nicht anerkannt ist. Dennoch haben sich Banken in der Budgetberechnung angepasst, insbesondere bei der gemeinsamen Miete oder bei Kindern aus der Lebensgemeinschaft.

Führt die Zahlungsunfähigkeit des Partners zu einer Ablehnung, kann eine positive Situation des Partners die Chancen auf den gewünschten Kreditbetrag und bessere Zinssätze erheblich erhöhen. Daher wird dringend empfohlen, die Informationen des Partners anzugeben, wenn dies positive Auswirkungen hat.

Der Partner wird in keinem Fall in den Kreditvertrag einbezogen.

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Rechenbeispiel

Kredit über CHF 20'000. Ein effektiver Jahreszins zwischen 4,9% und 10,95% bei einer Laufzeit von 48 Monaten führen zu Gesamtkosten zwischen CHF 2'018.10 und CHF 4'549.60. Laufzeit: 6–120 Monate; Maximaler Jahreszins (einschliesslich aller Kreditgebühren): 10,95%. Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt.(Art. 3 UWG)