Kredit: Obligatorische und freiwillige Versicherungen
- Verfasser: Iohan Colarusso
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Wenn Sie einen Verbraucherkredit abschliessen, stellt sich die Frage nach einem Versicherungsschutz, falls Probleme auftauchen. Um welche Versicherungen handelt es sich genau? Welche sind obligatorisch und welche freiwillig? Sind die Leistungen je nach Bank unterschiedlich oder sind sie für alle identisch? Ab wann und für welche Dauer kommen sie zur Anwendung?
3 Versicherungen kommen in Frage:
- Todesfallversicherung
- Kranken- und Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Obligatorische und freiwillige Versicherungen
Todesfallversicherung obligatorisch
Die Todesfallversicherung ist die einzige obligatorische Versicherung. Sie ist bereits im Zinssatz mit eingeschlossen.
Freiwillige Versicherungen sind ratsam
Wir empfehlen Ihnen, ebenfalls eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Arbeitslosenversicherung abzuschliessen, insbesondere, wenn Sie einen grossen Betrag aufgenommen haben. Wenn Sie das Risiko eingehen wollen, keine dieser Versicherungen abzuschliessen, dann versichern Sie sich, dass Sie auch mit 30% weniger Einkommen noch in der Lage sind, Ihre monatlichen Raten abzuzahlen, ohne das Ihre Grundbedürfnisse eingeschränkt werden.
Todesfallversicherung
Im Todesfall wird der Kredit einfach annulliert und die Versicherungsgesellschaft zahlt der Bank den gesamten Betrag zurück. Und falls Sie verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben brauchen Sie sich keine Sorgen machen, Ihr Partner braucht nichts zurückzuzahlen!
Die Leistungen der Todesfallversicherungen unterliegen dem Gesetz zum Verbraucherkredit und sind daher für alle Banken einheitlich.
Kranken- und Unfallversicherung
Unterschiede zwischen den Banken: der Beginn der Leistungen
Ab welchem Zeitpunkt tritt die Kranken- und Unfallversicherung ein, wenn Sie ein gesundheitliches Problem haben, durch das Sie nicht mehr arbeiten und somit Ihren Kredit zurückzahlen können?
Zu allererst muss der Vertrag mindestens 3 Monate laufen.
Anschliessend hängt es von den einzelnen Banken ab, ab wann die Versicherung beginnt. Im Allgemeinen greift die Versicherung ab dem 4. Monat, nach dem die gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind, ein. Es gibt jedoch auch Abweichungen, die Versicherung der Genfer Kantonalbank (auf Französisch) zahlt Ihre monatlichen Raten erst ab dem 7. Monat.
Der Versicherungsschutz kann bis maximal 2 Jahre dauern, das ist die gesetzliche Frist. Im Anschluss übernimmt die Invalidenversicherung.
Arbeitslosenversicherung
Für die Arbeitslosenversicherung gilt ebenfalls: Ihr Vertrag muss mindestens seit 3 Monaten laufen.
Im Anschluss springt die Versicherung nur ein, wenn Ihre Situation den Bedingungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld entspricht, Sie wurden zum Beispiel gekündigt und haben vorher 12 Monate Vollzeit gearbeitet.
Die maximale Laufzeit des Versicherungsschutzes beträgt 2 Jahre.
Unterschiede zwischen den Banken: die erstatteten Beträge
Die Arbeitslosenversicherungen aller Banken zahlen den Gesamtbetrag Ihrer monatlichen Raten, ausgenommen die BCG, die lediglich 50% zahlt.
PS : Die in diesem Artikel angegebenen Fristen dienen lediglich zur Information.
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