Neuheiten 2016: Widerrufsrecht, Budgetkalkulation und Laufzeiten
- Verfasser: Iohan Colarusso
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Das Widerrufsrecht wird auf 14 Tage verlängert
Beim Abschluss eines Kreditvertrags bei einem Finanzinstitut haben die Kunden das Recht auf eine Periode, während der Sie vom Vertrag zurücktreten können. Dadurch sollen Kunden geschützt werden, die möglicherweise zu schnell unterzeichnet haben, ohne sich der Konsequenzen ihrer Verpflichtung völlig bewusst zu sein. Dieses Prinzip wird Widerrufsrecht genannt.
Bisher war vom Gesetz eine Frist von 7 Tagen nach der Unterzeichnung vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2016 wird diese Frist von 7 auf 14 Tage verlängert. Die Verbraucher haben so eine längere Bedenkzeit und sind besser geschützt.
Diese Änderung hat allerdings auch Folgen für die Kreditbedingungen: Die Kreditinstitute passen ihrerseits die Fristen für die Gewährung der vereinbarten Summe an. Wenn ein Institut das Geld vor Ablauf der Widerrufsfrist verleiht und der Kunde dann einen Rückzieher macht, könnte es zu einer schwierig zu lösenden Situation kommen. Um dieses Risiko zu vermeiden, übertragen die Finanzinstitute diese Widerrufsfrist auf die Frist zur Freigabe des Kredits.
Strengere Kalkulation des Budgets
Seit dem 17. September 2015 haben sich die Bedingungen für die Gewährung eines Kredits in Bezug auf die Budgetkalkulation verschärft. Kredite unterliegen dem Artikel 28 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG).
Vor der Gewährung eines Kredits muss das Institut den Belastungen und Einkünften des Kunden Rechnung tragen, um den max. Kreditbetrag zu bestimmen, auf den er ein Recht hat. Vom Einkommen werden bestimmte Belastungen abgezogen.
Auch hier soll wieder der Kunde geschützt werden, indem die als elementar angesehen Ausgaben, wie zum Beispiel für Kinder, Vorrang haben. Hier die Neuheiten:
- seit Dezember 2015 müssen Verbraucher mit Kindern unter 6 Jahren pro Monat und pro Kind 840 CHF als Betreuungskosten anrechnen. Dieser Betrag wird vom Einkommen abgezogen, um die Kreditaufnahmefähigkeit zu bestimmen. Das Kreditinstitut kann allerdings flexibel reagieren und diese Ausgaben nicht anrechnen, wenn der Kunde eine Erklärung unterschreibt, dass er keine solchen Betreuungskosten hat.
- die Einkünfte des Kunden werden um 190 CHF (vorher 100 CHF) pro Monat reduziert, um seine Fahrkosten auszugleichen.
- die Mittagessen, für die pro Monat 200 Franken abgezogen werden.
Verlängerung der Laufzeiten
Crédit Conseil hat die Laufzeiten für Kredite verlängert. Die Laufzeit, die vorher auf 72 Monate (6 Jahre) festgelegt war, wird jetzt auf 84 Monate (7 Jahre) verlängert. Das ermöglicht eine grössere Flexibilität, um die Rückzahlung zu erleichtern und gewährt den Kunden eine grössere Freiheit. Durch diese Verlängerung der Laufzeiten können die Monatsraten reduziert werden und sind damit leichter zu tragen.
Allerdings müssen die Verträge von dem Alter von 70 Jahren zurückgezahlt werden. Diese Laufzeit kann also nur bis zum Alter von 62 abgeschlossen werden. Crédit Conseil bietet seinen Kunden an, anhand der auf der Website verfügbaren Tools Simulationen für diese neue Laufzeitdauer durchzuführen.
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