Leasing: 10 Häufig gestellte Fragen
- Verfasser: Iohan Colarusso
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In der Schweiz nutzen viele Autofahrer Leasing. Crédits Conseils hat die 10 Fragen, die Sie uns am häufigsten stellen, in dieser Faq-Liste zusammengetragen.
1. Welche Unterlagen benötige ich?
Um einen Leasing-Vertrag abschließen zu können, müssen Sie um die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Gegebenenfalls eine Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung C oder B
- Eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Eine Kopie des Arbeitsvertrags, falls gewünscht
- Ein Auszug aus dem Betreibungsregister
- Bei Selbstständigen kann eine Kopie des letzten vollständigen Steuerbescheids angefordert werden
2. Muss ich eine Anzahlung für das Fahrzeug leisten?
Das hängt von der Firma ab, bei der Sie leasen. Darüber hinaus raten wir Ihnen, die Anzahlung wie eine Wohnungskaution auf ein Sperrkonto zu überweisen.
3. Kann ich einen Leasing-Vertrag abschließen, wenn ich Gegenstand einer Betreibung bin?
Ein offizielles Kreditinstitut wird Sie immer um einen Auszug aus dem Betreibungsregister bitten, um Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Aus diesem Grund ist es sehr kompliziert, im Falle von Schulden oder Betreibungsverfahren einen Leasing-Vertrag zu erhalten.
4. Kann ich einen Leasing-Vertrag abschließen, wenn ich arbeitslos bin?
In den allermeisten Fällen ist es nicht möglich, einen Leasingvertrag abzuschließen, während man Arbeitslosengeld und kein Gehalt bezieht. Wenn Sie jedoch bereits einen laufenden Leasing-Vertrag hatten und arbeitslos werden, stehen zur Deckung bestimmter Kosten Versicherungen zur Verfügung.
5. Geleaste Autos: Wer ist der Eigentümer?
Während der gesamten Laufzeit des Leasing-Vertrags ist das Kreditinstitut Eigentümer Ihres Fahrzeugs. Sie werden Eigentümer Ihres Fahrzeugs, wenn Sie alle Schulden abbezahlt haben, die Sie gemacht haben.
Darüber hinaus haben einige Leasing-Verträge eine vordefinierte Kilometerzahl; zudem können Sie nicht die Art der Versicherung für das Fahrzeug wählen oder von Steuerabzügen profitieren.
6. Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen?
Bei einem Leasing-Vertrag bestimmen 2 Punkte die Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen.
Der erste ist die Vertragslaufzeit. Je umfangreicher letzteres ist, desto höher sind die monatlichen Zahlungen. Der zweite ist die im Vertrag festgelegte Kilometerzahl, bei deren Überschreitung ein zusätzlicher Betrag zu den monatlichen Raten zu zahlen ist.
Außerdem hat die verspätete Zahlung Ihrer monatlichen Leasingraten Konsequenzen. Zusätzlich zur Registrierung in der Zentrale für Kreditinformation, kann das Kreditinstitut, dem das Fahrzeug gehört, dieses zurücknehmen und nach 3 unbezahlten Monatsraten eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben.
7. Habe ich das Recht, den Leasing-Vertrag jederzeit zu widerrufen?
Ja, aber das ist mit Stornierungskosten verbunden, die oft mehrere tausend Franken betragen. Das KKG legt keinen Höchstbetrag fest, und jede Leasinggesellschaft entscheidet über die Gebühren, die sie Ihnen berechnet.
Sie können auch innerhalb der in Artikel 16 des KKG festgelegten 14-Tage-Frist kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt des Vertrages. Der Widerruf muss zwingend vor Ablauf des 14. Tages per Einschreiben erfolgen.
8. Kann ich die Laufzeit meines Leasing-Vertrages verkürzen oder verlängern?
Nein, denn die Laufzeit des Vertrages wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
9. Ich würde gerne mein Auto verkaufen, wie kann ich das tun?
Ob Sie kürzlich den Job gewechselt haben, in eine andere Stadt umziehen oder einfach nur das Auto wechseln wollen – es gibt viele Situationen, in denen wir uns von unserem Fahrzeug trennen möchten. Da Sie jedoch während der Laufzeit des Leasing-Vertrags nicht der Eigentümer Ihres Fahrzeugs sind, sind Sie verpflichtet ihren Leasing-Vertrag aufzukaufen, um Ihre Schulden zu begleichen.
Wenn Sie Ihren Leasing-Vertrag vorzeitig kündigen, werden Ihre monatlichen Zahlungen gemäß dem Koeffizienten der auf Ihrem Vertrag angegebenen Restwerttabelle neu berechnet. Sie zahlen die Differenz zwischen dem bereits gezahlten Betrag und den neu berechneten monatlichen Zahlungen.
Darüber hinaus können weitere Kosten hinzukommen, wie z. B. Reparaturkosten für das Fahrzeug oder Entschädigungszahlungen.
Wenn Sie jedoch einen Leasing-Vertrag mit Kaufoption abgeschlossen haben, sind Sie am Ende des Vertrags sofort Eigentümer des Autos. Bei dieser Vertragsart gibt es keinen Restwert, dafür sind die geforderten monatlichen Zahlungen dann höher als bei einem reinen Leasing-Vertrag.
10. Ist ein Leasing-Buyout eine gute Idee?
Ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich wechseln und gleichzeitig Vertragsstrafen für die vorzeitige Auflösung Ihres Leasing-Vertrags vermeiden wollen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können, um Ihren Mietvertrag aufzukaufen.
Im ersten Fall finden Sie eine zahlungskräftige Person, die Ihr Auto mit Ihrem Leasing-Vertrag übernehmen möchte und verhandeln direkt mit dem Kreditinstitut. Im zweiten Fall können Sie Ihren Leasing-Vertrag mit einem Bankkredit aufkaufen und Ihr Fahrzeug verkaufen; Sie müssen jedoch Ihren Privatkredit zurückbezahlen.
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